Allgemeine Vertragsbedingungen der Euro Hypo GmbH

1. GRUNDLAGEN

1.1. GELTUNGSBEREICH

Diese AVB regeln die Rechtsbeziehung der Parteien des Finanzsanierungsvertrages. In erster Linie gilt der mit dem Kunden spezifisch abgeschlossene Vertrag. Diese AVB gelten ungeachtet von allfälligen Verweisen des Kunden auf eigene allgemeine Vertragsbedingungen welcher Art auch immer. Diesen Bedingungen des Kunden kommt keinerlei rechtliche Wirkung zu, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese Euro Hypo zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende individuelle Vereinbarungen zu einzelnen Punkten dieser AVB sind nur für den jeweils vereinbarten Auftrag wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung seitens Euro Hypo, wobei in der Bestätigung auf diejenige AVB Bestimmung zu verweisen ist, von der abgewichen werden soll.

1.2. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN, ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES 

Sämtliche Angebote der Euro Hypo sind freibleibend und unverbindlich und verpflichten die Euro Hypo nicht zur Leistungserbringung. Ebenso sind die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten, Websites und sonstigen Online-Diensten enthaltenen Angaben über die von Euro Hypo angebotenen Leistungen nicht verbindlich. Massgeblich sind ausschliesslich die von der Euro Hypo im Finanzsanierungsvertrag ausdrücklich bestätigten Konditionen und Leistungsbeschreibungen und allfällige weiteren vertraglichen Abreden.

2. LEISTUNGSERBRINGUNG VON EURO HYPO

2.1. ALLGEMEINES

Die Leistungen und Verantwortlichkeiten von der Euro Hypo sind im Finanzsanierungsvertrag abschliessend beschrieben. Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Euro Hypo erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, in einer von der Euro Hypo gewählten, branchenüblichen Weise innerhalb der normalen Arbeitszeit der Euro Hypo.

2.2. UMFANG

Leistungen der Euro Hypo, die durch den im Vertrag resp. den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungsumfang nicht gedeckt sind, werden gesondert, nach den allgemein gültigen Tarifen und Preisen der Euro Hypo verrechnet. Sofern nicht schriftlich anders geregelt, gilt das insbesondere für durch den Kunden oder Dritte nach Vertragsschluss eigenmächtig vorgenommenen Handlungen gegenüber Gläubigern, Behörden oder Banken in Bezug auf die finanzielle Situation des Kunden.

2.3. LEISTUNGSERBRINGUNG 

Ausschliesslich die Euro Hypo ist ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Euro Hypo entscheidet, welche Mitarbeiter sie zur Leistungserbringung einsetzt und welche Methode sie bei der Erarbeitung und Umsetzung des Finanzsanierungskonzepts anwendet. Insbesondere kann die Euro Hypo die Ausführung von Leistungen an Dritte vergeben. Mitarbeiter eines mit Euro Hypo verbundenen Unternehmens sind keine Dritte im Sinne dieser Regelung.

2.4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Sofern der Kunde nach Abschluss des Finanzsanierungsvertrags andere, neue oder ergänzende Angaben zu seinen Gläubigern und/oder seiner finanziellen Situation macht, ist die Euro Hypo berechtigt, die dadurch verursachten Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN 

3.1. ALLGEMEINES

Der Kunde verpflichtet sich, die Euro Hypo bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in dem erforderlichen Umfang zu unterstützen. Er wird diese Mitwirkungspflichten rechtzeitig und kostenlos erbringen.

3.2. IM BESONDEREN

Der Kunde verpflichtet sich, die im Finanzsanierungsvertrag festgelegten monatlichen Raten pünktlich an die Euro Hypo zu bezahlen. Der Kunde verschafft der Euro Hypo die im Finanzsanierungsvertrag benannten Informationen und Dokumente. Der Kunde verpflichtet sich, die dem Finanzsanierungsvertrag angehängte Generalvollmacht zu unterzeichnen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen und Kosten vom Kunden zu tragen.

4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 

4.1. ALLGEMEINES

Laufzeit und Kündigung sind im Finanzsanierungsvertrag geregelt. Jede Partei ist berechtigt, den Finanzsanierungsvertrag jederzeit schriftlich zu kündigen. Zur Wahrung der Kündigungsfrist und des Schriftformerfordernisses reicht die Zustellung der Kündigung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.

4.2. SCHADLOSHALTUNG 

Der Kunde hat der Euro Hypo in jedem Fall von allfälligen Forderungen von Gläubigern, Behörden oder Banken schadlos zu halten. 

4.3. SCHADENERSATZ

Der Kunde hat der Euro Hypo bei seiner vorzeitigen Kündigung zur Unzeit oder bei einer Kündigung von der Euro Hypo, welche aufgrund einer Vertragspflichtverletzung des Kunden erfolgte, Schadenersatz zu leisten. 

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. ALLGEMEINES

Sämtliche Entgelte an die Euro Hypo sind Nettopreise in Schweizer Franken und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für nicht in der Leistungserbringung enthaltenen Bemühungen von der Euro Hypo wie auch jene aus Leistungsänderungen (Ziff. 2.4.) richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand und sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – vom Kunden gesondert zu vergüten.

5.2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUG 

Alle Zahlungen des Kunden sind spesenfrei und ohne Abzug an die Euro Hypo zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Euro Hypo berechtigt, ihm Mahnkosten zu verrechnen sowie die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen. Eine Verrechnung eigener Forderungen mit Forderungen von der Euro Hypo kann der Kunde nur dann vornehmen, wenn seine Forderungen gegen die Euro Hypo gerichtlich festgestellt oder von der Euro Hypo ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

6. GEWÄHRLEISTUNGEN

6.1. GEWÄHRLEISTUNG DES KUNDEN 

Der Kunde bietet Gewähr dafür, dass die von ihm der Euro Hypo genannten Gläubiger vollständig erfasst und die gesamten Schulden vollständig dargestellt sind. Die Euro Hypo stellt ihm eigens dafür ein Formular zur Verfügung. 

6.2. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG VON Euro Hypo

Die Euro Hypo übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Gläubiger des Kunden auf Forderungen gegen den Kunden ganz oder teilweise verzichten oder Ratenzahlungsvereinbarungen abschliessen. Im Besonderen leistet die Euro Hypo auch keine Gewähr für den Erfolg des Finanzsanierungskonzepts. 

6.3. VERGÜTUNG

Der Kunde hat der Euro Hypo alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind. 

7. HAFTUNG

Die Euro Hypo haftet nur für Schäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stehen und die von Euro Hypo oder von ihr beauftragte Hilfspersonen und/oder Subunternehmen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der Euro Hypo oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Euro Hypo für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn:  

  • der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet;

  • der Kunde falsche oder fehlerhafte Angaben über seine finanzielle Situation macht;

  • nach Abschluss des Finanzsanierungsvertrages mit seinen Gläubigern, Amtsstellen, Gerichten oder Dritten Verhandlungen über seine finanzielle Situation, im Besonderen über seine Schulden führt;

  • der Kunde seine Mitwirkungs- und Informationspflichten missachtet.

8. SONSTIGES

8.1. DATENSCHUTZ UND WIDERRUFSRECHT  

Die Euro Hypo verpflichtet sich, die Kundendaten sorgfältig zu behandeln und nur im Rahmen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu verwenden. Mit der Absendung der Anfrage gibt der Kunde sein Einverständnis, dass die Euro Hypo seine personenbezogenen Daten sammeln und bearbeiten darf. Die Euro Hypo ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote. Die Euro Hypo ist weiter berechtigt, die Kundendaten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfirmen in der Schweiz und im Ausland weiterzugeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen. 

8.2. MITTEILUNGEN

Sämtliche Zusendungen an die vom Kunden der Euro Hypo zuletzt genannte Adresse gelten als zugestellt. 

8.3. GELDWÄSCHEREIGESETZ

Die Euro Hypo untersteht für die Tätigkeit aus dem Finanzsanierungsvertrag dem Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor vom 10. Oktober 1997 (GwG). Der Kunde verpflichtet sich, die gemäss GwG vorgeschriebenen Erklärungen, Informationen und Dokumente der Euro Hypo auf erste Aufforderung zugehen zu lassen, die Euro Hypo bedarf, um den Verpflichtungen aus dem GwG vollständig nachzukommen. 

8.4. SCHRIFTFORM

Jegliche vertragliche Vereinbarungen, deren Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige Übereinkünfte zwischen der Euro Hypo und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit und der Unterzeichnung von beiden Vertragsparteien, sofern zweiseitig. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses muss diese Voraussetzungen erfüllen.

8.5. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT 

Es gilt für allfällige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Sitz der Euro Hypo.